Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Familienhilfe bietet Angebote und Hilfen über die kommunalen Jugendämter nach dem SGB VIII §§27 ff. an. Um Sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Allgemeinen Sozialen Dienstes in Ihrem Jugendamt stellen.

Inklusionshilfe / Schulbegleitung

Nach §35a SGB VIII kann von Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche eine Schulbegleitung beantragt werden, wenn diese aufgrund einer seelischen oder körperlichen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Kinderschutzbund Kerpen

Familienhilfe

Wir richten unsere Angebote im Bereich der ambulanten Hilfen an Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien in Lebenssituationen, die die Organisation eines individuellen Hilfeangebots erforderlich macht. Im Zentrum dieser Arbeit steht die (RE-)Aktivierung der Ressourcen der Leistungsempfangenden unter Einbeziehung des sozialräumlichen Umfeldes.

Wir verfolgen als oberstes Ziel das Wohl von Familie – insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Hierdurch werden die Maßstäbe für die Arbeit gesetzt. Unsere Arbeit soll

  • Präventive Wirkung haben
  • An der Lebenswelt und den alltäglichen Bedingungen der Klienten orientiert sein
  • Durch die Partizipation der Leistungsadressaten mitbestimmt werden.

Um das Erreichen dieser Ziele zu gewährleisten und um die Qualität der Arbeit stetig weiter zu entwickeln, nimmt das Team der Familienhilfe regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen sowie Supervisionen teil.

Unser Angebot umfasst:

  • Sozialpädagogische Familienhilfe
  • Inklusionshilfe / Schulbegleitung

Sozialpädagogische Familienhilfe

Die Familienhilfe bietet Angebote und Hilfen über die kommunalen Jugendämter nach dem SGB VIII §§27 ff. an. Um Sie in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Antrag auf Erziehungshilfe beim Allgemeinen Sozialen Dienstes in Ihrem Jugendamt stellen.

Inklusionshilfe / Schulbegleitung

Nach §35a SGB VIII kann von Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche eine Schulbegleitung beantragt werden, wenn diese aufgrund einer seelischen oder körperlichen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist.

Kontakt

Tel.: 02273 951 07 84
Mail: info@kinderschutzbund-kerpen.de