Wir investieren Zeit, Know-How, Ideen und Engagement.Jede Investition in Kinder ist eine Investition in die Zukunft.Denn unsere Kinder sind unsere Zukunft.
Nach §35a SGB VIII kann von Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche eine Schulbegleitung beantragt werden, wenn diese aufgrund einer seelischen oder körperlichen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Über die kommunalen Jugendämter ist es möglich, Ihr Kind durch einen unserer Inklusionshelfer im Schulalltag zu unterstützen.Zurzeit beschäftigen wir über 85 Inklusionshelfer an Schulen im gesamten Rhein-Erft-Kreis und in Köln.
Wir investieren Zeit, Know-How, Ideen und Engagement.Jede Investition in Kinder ist eine Investition in die Zukunft.Denn unsere Kinder sind unsere Zukunft.
Nach §35a SGB VIII kann von Erziehungsberechtigten für Kinder und Jugendliche eine Schulbegleitung beantragt werden, wenn diese aufgrund einer seelischen oder körperlichen Störung in der Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Über die kommunalen Jugendämter ist es möglich, Ihr Kind durch einen unserer Inklussionhelfer im Schulalltag zu unterstützen.Zurzeit beschäftigen wir über 85 Inklusionshelfer an Schulen im gesamten Rhein-Erft-Kreis und in Köln.